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Verhalten auf unserem Gelände

 

Wichtige Hinweise für das Angeln auf unserer Anlage!

HAUSORDNUNG!

 

 

  1. Vor Betreten der Anlagen ist eine Anmeldung bei unseren Mitarbeitern zwingend erforderlich.

  2. Zwischenzeitliches Verlassen der Anlage nicht ohne Unterrichtung der Aufsichtsperson.

  3. Direkt am Angelplatz müssen immer ein Kescher, ein Betäubungsstock und ein Messer vorhanden sein.

  4. Es besteht Kescherpflicht!  Jeder Fisch muss mit dem Kescher unterfangen  und an Land gehoben werden.

  5. Der Fisch wird nach dem Anlanden zuerst betäubt, mit dem Herzstich getötet, erst dann wird der Haken aus dem Maul entfernt.

  6. Es dürfen keine Fische zurück gesetzt werden!

  7. Den Fisch tierschutzgerecht zu fangen, zu betäuben und zu töten wird von jedem Angler erwartet.

  8. Bei Zuwiderhandlungen oder Tierquälerei wird der Angler von der Anlage verwiesen und erhält Angelverbot!

  9. Aus Naturschutzgründen dürfen beim Angeln nur natürliche Köder verwendet werden (kein Forellenteig).

  10. Der Einsatz von Zwillings- und Drillingshaken ist an unseren Teichanlagen verboten.

  11. Dass der Angelplatz wieder so sauber verlassen wird, wie er vorgefunden wurde, sollte selbstverständlich sein

  12. Jeglicher private Abfall muss mitgenommen werden.