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Vor Betreten der Anlagen ist eine Anmeldung bei unseren Mitarbeitern zwingend erforderlich.
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Zwischenzeitliches Verlassen der Anlage nicht ohne Unterrichtung der Aufsichtsperson.
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Direkt am Angelplatz müssen immer ein Kescher, ein Betäubungsstock und ein Messer vorhanden sein.
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Es besteht Kescherpflicht! Jeder Fisch muss mit dem Kescher unterfangen und an Land gehoben werden.
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Der Fisch wird nach dem Anlanden zuerst betäubt, mit dem Herzstich getötet, erst dann wird der Haken aus dem Maul entfernt.
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Es dürfen keine Fische zurück gesetzt werden!
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Den Fisch tierschutzgerecht zu fangen, zu betäuben und zu töten wird von jedem Angler erwartet.
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Bei Zuwiderhandlungen oder Tierquälerei wird der Angler von der Anlage verwiesen und erhält Angelverbot!
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Aus Naturschutzgründen dürfen beim Angeln nur natürliche Köder verwendet werden (kein Forellenteig).
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Der Einsatz von Zwillings- und Drillingshaken ist an unseren Teichanlagen verboten.
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Dass der Angelplatz wieder so sauber verlassen wird, wie er vorgefunden wurde, sollte selbstverständlich sein
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Jeglicher private Abfall muss mitgenommen werden.